Vergütung
Meine Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Kosten einer Erstberatung sind unabhängig vom Streitwert und dürfen für Verbraucher nicht mehr als 190,00 € zzgl. USt. betragen.
Geht die anwaltliche Tätigkeit über die Erstberatung hinaus, richtet sich die anwaltliche Vergütung im Strafrecht nach einem gesetzlichen Gebührenrahmen, in Zivil- und Verwaltungssachen häufig nach dem sogenannten Streitwert.
Wird ein individuelles Honorar für meine Tätigkeiten mit Ihnen vereinbart, wird diese Vereinbarung schriftlich festgehalten.